Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heldensucher ist auf die Vermittlung von befristeten Arbeitsverhältnissen in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und artverwandten Dienstleistungsbetrieben spezialisiert.
Dabei werden Personalauswahlprozesse beratend begleitet. Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen Vereinbarungen zwischen Heldensucher und den Auftraggebern abgeschlossen werden. Abweichungen von diesen AGB bedarf der schriftlichen Bestätigung von Heldensucher. Auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses kann wiederum nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden (E-Mail ausreichend). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden keinesfalls Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten die AGB als angenommen.
1. Grundlagen
1.1. Heldensucher verpflichtet sich dem Auftraggeber entsprechend der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils, Kandidaten zu suchen und vorzuschlagen.
1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, Daten und Informationen, die für die Vermittlung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Heldensucher sichert eine vertrauliche Behandlung aller Daten und Informationen zu. Diese werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
1.3. Die von Heldensucher überlassenen Daten und Informationen darf der Auftraggeber nur zum Zwecke der Besetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung von Heldensucher nicht an dritte, auch nicht an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Unterlagen von vorgeschlagenen Kandidaten, mit denen kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, sind einschließlich aller Kopien zu vernichten bzw. unwiderruflich zu löschen.
1.4.Sowohl der Auftraggeber als auch Heldensucher kann die Zusammenarbeit jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen (E-Mail ausreichend). Für den Auftraggeber bereits vorgestellte Bewerber gelten dann dennoch die Bestimmungen dieser AGB.
1.5.Diese AGB gelten spätestens mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber als angenommen.
2. Gewährleistung / Haftung
2.1. Alle den Bewerber betreffende Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen des Bewerbers selbst. Heldensucher kann daher keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und die tatsächliche Eignung des Bewerbers übernehmen.
2.2.Heldensucher kann nicht garantieren, dass ein vorgeschlagener Kandidat anderweitig vorgeschlagen wird, bzw. sich anderweitig entscheidet.
2.3.Sollte einem Auftraggeber ein Schaden entstehen, gilt gleich aus welchem Rechtsgrund das Folgende: Heldensucher haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten maximal bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag von dem Auftraggeber an Heldensucher gezahlten Honorars, es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorlag. Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet Heldensucher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Heldensucher nur bis zur Höhe des Schadens, der für Heldensucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und unter Berücksichtigung aller Heldensucher bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände voraussehbar war.
2.4. Etwaige Haftungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einem Bewerber sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.
3. Honorar
3.1.Die Höhe des Honorars vom Auftraggeber an Heldensucher hängt von der Vertragsdauer des vermittelten Kandidaten ab und wird nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten in voller Höhe fällig.
3.2. Die konkrete Höhe des Honorars hängt von der Anzahl der Monate der im Arbeitsvertrag vereinbarten Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses ab. Hier wird jeweils der erste und der letzte Monat als voller Monat gerechnet, unabhängig vom
tatsächlichen ersten und letzten Vertragstages.
3.3 Der Vertragsabschluss mit einem vorgeschlagenen Bewerber muss Heldensucher innerhalb einer Woche schriftlich (E-Mail ausreichend) vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Dabei sind die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere die Vertragslaufzeit (Ziffer 3.2), das Anfangsdatum des Vertrages und die Rechnungsadresse des Auftraggebers anzugeben. Auf Aufforderung von Heldensucher hat der Auftraggeber eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages zu übermitteln. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für eine andere Stelle oder/und in einem verbundenen Unternehmen eingestellt, so berührt dies den Honoraranspruch von Heldensucher nicht.
3.4 Stellt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einen ihm durch Heldensucher vorgeschlagenen Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 24 Monaten) – auch für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Stelle – ein, besteht ein Honoraranspruch gemäß Ziffer 3.1. auch für diesen Fall.
4. Garantie
Sollte der vermittelte Kandidat während der ersten 14 Tage ab Startdatum des Arbeitsvertrags das Arbeitsverhältnis beenden, fällt keine Provision an bzw. bereits gezahlte Provisionen werden zu 100% erstattet. Wird das Arbeitsverhältnis ab dem 15. Tag der Beschäftigung (ausgehend von Datum Vertragsbeginn) bis zum Ende der ersten sechs Wochen ab Beginn der Beschäftigung beendet, oder beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der ersten sechs Wochen ab Beschäftigungsbeginn, fallen 50% der Provision an bzw. 50% von bereits gezahlten Provisionen werden erstattet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Heldensucher werden nach Vertragsunterzeichnung mit einem vorgeschlagenen Bewerber gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Laufzeit der Vereinbarung
Die Vereinbarung gilt ab dem Datum der Online Registrierung durch den Auftraggeber und wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (E-Mail ausreichend).
Zum Zeitpunkt einer Kündigung bereits vorgestellte Kandidaten bleiben von der Kündigung zunächst unberührt, das heißt bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zwischen Auftraggeber und Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Kündigung der Vereinbarung gilt weiterhin diese AGB.
7. Sonstiges
7.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Heldensucher und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Heldensucher.
7.3 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesen AGB bleiben die übrigen Regelungen verbindlich. Die Parteien sind verpflichtet, in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die den mit der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.